Wichtige Informationen zum Schulstart für das neue SJ 2020/2021

Wir  freuen uns auf den gemeinsamen Start in das neue Schuljahr nach den Sommerferien!

Bitte beachten Sie folgendes:

Was muss nach den Ferien getan werden?

Nach den Vorgaben des Kultusministeriums müssen wir Sie bitten zu bestätigen, dass Ihre Kinder keine Covid-19 Symptome haben und in den 14 Tagen vor dem Schulbeginn keinen Kontakt zu einer an der Krankheit Covid-19 infizierten Person hatten oder sich in keinem Risikogebiet aufgehalten haben. Das entsprechende Formular „Gesundheitsbestätigung“  ist den Kindern vor Beginn der Sommerferien ausgeteilt worden und muss unbedingt am ersten Unterrichtstag nach den Ferien mitgebracht werden. Ohne vorliegende Gesunderklärung ist keine Teilnahme am Unterricht möglich!
 Das Formular können Sie hier auch nochmals herunterladen. Wir bitten Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Kind für den ersten Schultag mitzugeben: Wasenäckerschule Gesundheitsbestätigung 27.07.2020

Wie verhält man sich bei Krankheitssymptomen beim Kind?

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nach dem Lockdown stehen wir weiterhin im Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche Fürsorge für Kinder und Jugendliche umzusetzen.

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in Schule gebracht werden dürfen. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Schule gebracht werden oder während der Schulzeit erkranken, werden wir die Eltern kontaktieren und die Abholung veranlassen.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zu einem Arzt / einer Ärztin aufnehmen.

 

Das hier in klein abgebildete Schaubild kann durch Klick auf nachfolgenden Text heruntergeladen werden: Ablaufplan zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Was muss nach einer Krankheit getan werden?

Wird kein Kontakt zu einem Arzt / einer Ärztin aufgenommen, muss das Kind mindestens einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es / er wieder in die Schule darf. Für Eltern hat sich in diesem Zusammenhang folgende Faustregel gut bewährt: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Kind Schule gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“

Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet die behandelnde Ärztin / der Arzt über die Durchführung eines SARS- CoV-2-Tests zum Coronavirus-Nachweis. Wird kein Test durchgeführt, gelten die oben genannten Voraussetzungen (mindestens ein Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand) für die Wiederzulassung bzw. die individuellen Vorgaben der Ärztin / des Arztes.

Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.

Wenn Ihr Kind krank war, gilt generell: Zur Wiederzulassung des Besuchs der Schule ist weder ein negativer Virusnachweis noch ein ärztliches Attest notwendig. Sofern wir es im Zweifelsfall für erforderlich halten, können wir von Ihnen als Eltern eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass nach ärztlicher Aussage die Teilnahme wieder möglich ist. Dazu kann das folgende Formular verwendet werden:  Wasenäckerschule Wiederzulassung Gesundmeldung 27.07.2020

Erster Schultag

Montag, 14.09.2020: Erster Schultag der Klassen 2-4. Der Unterricht findet an diesem Tag von
8:45 Uhr – 12.15 Uhr statt.

Einschulung

Donnerstag, 17.09.2020: Stand heute ist ein Gottesdienst mit einer anschließenden kurzen Begrüßungsfeier mit jeweils maximal zwei Familienangehörigen geplant. Einzelheiten bitten wir Sie, der Stadtrundschau bzw. unserer Homepage Anfang September zu entnehmen

10.30 – 11.25 Uhr Die Kinder dürfen jeweils in Ihre Klasse: Kennenlernen des Klassenzimmers, der Paten und der Klassenlehrerin

Voraussichtliches Ende ist gegen 11:25 Uhr für alle Kinder der Klassen E bis H.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Bewirtung anbieten können. Wir denken aber, dass Sie als Familie,  im engsten Kreise zu Hause die Einschulung ihrer Schulanfänger/-innen würdig begehen werden.