Was passiert, wenn die Klasse (oder Schule) meines Kindes in den Lockdown (Schließung) geht?
Unsere Schule arbeitet an einem stufen-orientierten Fernunterrichtskonzept.
Allgemeine Rahmenbedingungen
+ Die Teilnahme der Schüler*innen am Fernlernunterricht
unterliegt der Schulpflicht.
Eine Nichtteilnahme am Fernunterricht wird deshalb wie eine
Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt.
Kinder, die wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen bei der
Klassenlehrerin per E-Mail (Nachname@wss.es.schule-bw.de) entschuldigt werden.
+ Der Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan ab. Alle Fächer der
Stundentafel werden, soweit möglich, durch den Fernunterricht abgedeckt.
+ Die Lehrerin kommuniziert regelmäßig mit den Schüler*innen.
+ Es erfolgt eine regelmäßige Aufgabenverteilung und Rückmeldung zu den Arbeiten der Schüler*innen
durch die Lehrerin.
Notengebung
+ Grundsätzlich können alle Leistungen, die im (Fern-)Unterricht erbracht wurden, in die
Leistungsfeststellung einbezogen werden.
+ Nach dem Fernunterricht darf das erarbeitete Wissen in Klassenarbeiten genutzt werden.
+ Mündliche Noten sind auch während des Fernunterrichts möglich.
Nachfolgend erhalten Sie per Klick auf den jeweiligen Link die Detailinfos zu der beschriebenen Klassenstufe:
Klassenstufe 1: Link Stufe 1
Klassenstufe 2: Link Stufe 2
Klassenstufe 3: Link Stufe 3
Klassenstufe 4: Link Stufe 4