FAQ – Fernunterricht

Was passiert, wenn die Klasse (oder Schule) meines Kindes in den Lockdown (Schließung) geht?
Unsere Schule arbeitet an einem stufen-orientierten Fernunterrichtskonzept. 

 

Allgemeine Rahmenbedingungen

+ Die Teilnahme der Schüler*innen am Fernlernunterricht
    unterliegt der Schulpflicht.
    Eine Nichtteilnahme am Fernunterricht wird deshalb wie eine 
    Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt.

   Kinder, die wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen bei der 
   Klassenlehrerin per E-Mail (Nachname@wss.es.schule-bw.de) entschuldigt werden.

+ Der Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan ab. Alle Fächer der
    Stundentafel werden, soweit möglich, durch den Fernunterricht abgedeckt.

+ Die Lehrerin kommuniziert regelmäßig mit den Schüler*innen.

+ Es erfolgt eine regelmäßige Aufgabenverteilung und Rückmeldung zu den Arbeiten der Schüler*innen
   durch die Lehrerin.

Notengebung

+ Grundsätzlich können alle Leistungen, die im (Fern-)Unterricht erbracht wurden, in die
     Leistungsfeststellung einbezogen werden.

+ Nach dem Fernunterricht darf das erarbeitete Wissen in Klassenarbeiten genutzt werden.

+ Mündliche Noten sind auch während des Fernunterrichts möglich.

 

Nachfolgend erhalten Sie per Klick auf den jeweiligen Link die Detailinfos zu der beschriebenen Klassenstufe:

Klassenstufe 1: Link Stufe 1
Klassenstufe 2: Link Stufe 2
Klassenstufe 3: Link Stufe 3
Klassenstufe 4: Link Stufe 4